
Kosten
Privatversicherte und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) sowie den seit dem 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen. Da die Leistungen privater Krankenversicherungen unterschiedlich ausgestaltet sind, empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme sowie die Anzahl der bewilligten Sitzungen direkt mit Ihrer Versicherung zu klären. Sofern Sie beihilfeberechtigt sind, wird in der Regel ein Teil der Behandlungskosten übernommen. Ob die verbleibenden Kosten vollständig durch Ihre private Krankenversicherung gedeckt sind oder ein Eigenanteil entsteht, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Eine vorherige Bestätigung der Kostenübernahme durch Beihilfe und private Krankenversicherung wird daher empfohlen.
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SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfällt die Abstimmung mit der Krankenkasse, und die Behandlung bleibt eine private Angelegenheit ohne Weitergabe von Informationen an Dritte. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Sie perspektivisch eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen oder eine Verbeamtung anstreben. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Unter bestimmten Voraussetzungen können die entstehenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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Gesetzlich Versicherte
Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler*innen oder im Rahmen vom Kostenerstattungsverfahren behandeln. Für das Kostenerstattungsverfahren ist eine umfangreiche Vorbereitung von PatientInnenseite sowie eine vorherige Antragsstellung erforderlich. Gerne stelle ich Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Vorbereitung des Antrags. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung einer Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall erfolgt und nicht garantiert werden kann. Für die Antragstellung ist ein Erstgespräch erforderlich. Die Kosten hierfür werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und sind selbst zu tragen. Sie betragen 134,06 € für 50 Minuten.
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Coaching
Die Kosten pro Coaching-Sitzung (50 Min) liegen bei 153 Euro (exkl. MwSt.).